Mit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sind die allg. Krankenhausleistungen abgedeckt. Diese umfassen die ärztlichen Leistungen einschließlich aller notwendigen Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente, die pflegerische Versorgung, die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer sowie die Verpflegung.
Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, entstehen Ihnen für die Inanspruchnahme der allg. Krankenhausleistungen für die Dauer der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse außer den gesetzlichen Zuzahlungen (bei Erwachsenen ab 18 Jahren 10 Euro/Tag für maximal 28 Tage) keine weiteren Kosten.
Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen können Sie gegen Aufpreis folgende Sonderleistungen wählen:
Neben einer erstklassigen medizinischen Versorgung, auf Wunsch durch die persönliche Betreuung unserer Chefärzte, bieten wir Ihnen mit unserer modernen interdisziplinären Wahlleistungsstation im 4. OG eine besondere Umgebung, um Ihnen den bevorstehenden Krankenhausaufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.
Die speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgestattete Wahlleistungsstation unserer Klinik bietet eine Vielzahl von Serviceleistungen.
Ein besonderes Einrichtungskonzept sorgt für ein Ambiente zum Wohlfühlen. Durch hochwertige Möbel, edle Materialien und ausgewählte Farben wurde eine angenehme und beruhigende Atmosphäre geschaffen. In den sehr geräumigen Zimmern steht Ihnen die modernste Medientechnik zur Verfügung. Großzügig angelegte Bäder setzen unser Komfortkonzept fort – Hand- und Badetücher, Bademantel sowie eine Auswahl an Kosmetikartikeln liegen für Sie bereit. Als Patient auf unserer interdisziplinären Wahlleistungsstation stehen Ihnen folgende Komfortelemente im Einzelnen zur Verfügung, die im Zimmerpreis enthalten sind:
Die Verantwortung für Ihre Behandlung tragen die Ärzte. Bitte haben Sie Vertrauen zu ihnen und beachten Sie deren Anordnungen und Empfehlungen. Unsere Ärzte sind gerne bereit, Fragen zu Ihrer Erkrankung und deren Behandlung zu beantworten, entweder während der Visite oder nach Vereinbarung in einem persönlichen Gespräch.
Es ist verständlich, dass auch Ihre Angehörigen wissen möchten, wie es Ihnen geht. Die Ärzte, wie auch alle anderen Mitarbeiter des Krankenhauses, unterliegen aber der Schweigepflicht. Auskünfte sind deshalb nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis möglich. Dies sollten Sie zuvor mit dem Stationsarzt abklären.
Wir freuen uns mit Ihnen und Ihren Angehörigen, wenn Ihre Gesundheit
soweit wieder hergestellt ist, dass ein weiterer stationären Aufenthalt
nicht mehr notwendig ist und Sie nach Hause entlassen werden können.
Haben Sie noch entliehene Gegenstände, wie z.B. Schienen, Gehhilfen
etc.? Dann geben Sie diese bitte der Stationsleitung zurück.
Den Entlasungsbrief für Ihren Arzt erhalten Sie in der Regel bereits am Tag der Entlassung mit.
Wollen Sie das Krankenhaus ohne Einwilligung des Arztes vorzeitig verlassen, müssen Sie durch Unterschrift bestätigen, dass Sie die Verantwortung für alle etwaigen Folgen selbst übernehmen. Bedenken Sie bitte, dass solch ein Schritt auch versicherungsrechtliche Konsequenzen haben kann. Die Entlassung kann aber auch bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Hausordnung oder durch ungebührliches Verhalten erfolgen.
Ein Krankenhausaufenthalt kann ein Einschnitt im Leben der Patientinnen und Patienten und Ihrer Angehörigen sein. Bisherige Lebensgewohnheiten müssen überdacht werden und es ist unter Umständen notwendig, dass vorübergehend oder auch dauerhaft mehr Hilfe als bisher von Angehörigen, Pflegediensten oder anderen Einrichtungen in Anspruch genommen werden muss.
Wir stehen in der Verantwortung ein Entlassmanagement vorzuhalten. Damit erkennen wir im Rahmen der Qualitätssicherung drohende oder bestehende Versorgungslücken und helfen, gesundheitlichen Risiken und Belastungen für die Patienten und deren Angehörige zu vermeiden oder zu begrenzen.
Um die Entlassung unserer Patienten sicherzustellen, arbeiten Pflegekräfte, Ärzte, Therapeuten und der Sozialdienst eng miteinander zusammen. Sie erfassen bereits frühzeitig bei Aufnahme der Patienten gemeinsam mit den Angehörigen potentielle Unterstützungsbedarfe, um eine optimale Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt zu organisieren.
Wird ein individueller Unterstützungsbedarf festgestellt, bespricht unser Sozialdienst mit den Betroffenen und deren Angehörigen weitere Einzelheiten zur Organisation der Anschlussversorgung. Das können z. B. die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, die Beantragung von Anschlussheilbehandlungen, stationären Pflegeplätzen oder die Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung und Hilfsmittelversorgung und vieles mehr sein.
Unsere Ärzte und Pflegekräfte klären umfassend zu Erkrankungen auf und beraten zu medizinischen Versorgungsthemen wie z. B. Wundmanagement oder Stomaversorgung.
Sollten Sie als Patient oder Angehöriger vor oder während Ihres Krankenhausaufenthaltes Fragen zur nachstationären Versorgung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeitenden des Sozialdienstes.